Bei der Erbschaftsmediation sind insbesondere zwei Szenarien zu unterscheiden. Die präventive Mediation vor dem Eintritt des Erbfalls (zwecks Gestaltung von Testamenten und Erb-verträgen) und die Mediation nach Eintritt des Erbfalls (bei Erbstreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Regelung von Pflichtteilansprüchen, Vermächtnissen, Testamentsvollstreckungen, usw....)
Die Besonderheiten im Konflikt um eine Erbschaft liegen darin, dass sich ein solcher Konflikt auf nachfolgende Generationen einer Familie auswirken und das Familiengefüge zerstören kann.
Konflikte im Erbschaftsbereich sind häufig hoch emotional, und oft spielt eine historische Entwicklung im Verhältnis zum Erblasser eine nicht unerhebliche Rolle. Weitere, bislang nicht thematisierte Themen, treten im Konflikt zutage.
Ziel einer Mediation im Erbschaftsbereich sollte daher sein, unter den Erben eine nachhaltige Lösung zu erzielen, die von jeder Partei einvernehmlich getragen und als gerecht empfunden wird.
Weitere Ziele sollten sein:
die Erhaltung der Erbmasse, wie z.B. Unternehmen, Immobilien oder ähnliche Vermögenswerte;
die Sicherung des Familienfriedens durch gemeinsam anerkannte Lösungen und ggf. die nachhaltige Lösung schwelender Konfliktthemen;
die Vermeidung hoher streitwertbezogener Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren.
Dipl. Kfm.
Christoph Zimmermann
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